„Wir hätten den Beklagten auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt“, so die einhellige Meinung der Schüler, in Übereinstimmung mit dem Urteil des Richters.
Mit großer Aufmerksamkeit hatten die Schüler den Strafprozess, der am 22.6.2016 beim Amtsgericht Kitzingen verhandelt wurde, verfolgt.
Die Schüler erlebten dabei den Ablauf einer öffentlichen Hauptverhandlung genau so,
wie er in der Strafprozessordnung festgelegt ist:
Beteiligte Personen (Richter, Staatsanwalt, Sachverständiger, Beklagter und sein Anwalt)
mit genau festgelegter Sitzordnung, und den zeitlichen Ablauf (Vernehmung des Angeklagten, Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt, Beweisaufnahme, Plädoyer des Staatsanwalts, Plädoyer des Verteidigers, letztes Wort des Angeklagten, Urteilsverkündung).
Das eindeutige Urteil der Schüler resultierte auch aus den Aussagen des Beschuldigten, der sich dabei in Widersprüche verstrickte, ausgelöst auch durch die geschickten Fragen des Richters zur vorgeworfenen Urkundenfälschung und Betrug. Aufgrund der zwingenden Indizien, die auch durch einen Polizeibeamten und einen Schriftsachverständigen bestätigt wurden, kam der Richter zu seinem eindeutigen Urteil: „ Acht Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung; der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens“.
Die anschließende rege Diskussion der Schüler mit ihrem Lehrer, Herrn Rösel,
zeigte, dass Rechtslehreunterricht mit dem trockenen Thema Strafrecht
durchaus lehrreich und unterhaltsam sein kann, insbesondere vor Ort: Schule und Praxis!

Hr. Rösel